Wie sehr wir uns Ihnen verbunden fühlen, zeigen wir mit der genossenschaftlichen Zinsrückvergütung.
Mitgliedschaft zahlt sich aus
Genossenschaftliche Zinsrückvergütung
Mit Ihrer Mitgliedschaft beweisen Sie Ihre Verbundenheit mit der Raiffeisenbank im Fuldaer Land eG . Wie sehr wir uns Ihnen verbunden fühlen, zeigen wir mit der genossenschaftlichen Zinsrückvergütung, unserem besonderen Mitglieder-Mehrwertprogramm.
Wie profitieren Sie von der genossenschaftlichen Zinsrückvergütung?
Die Raiffeisenbank im Fuldaer Land eG schüttet jährlich – je nach Ertragslage der Bank – einen bestimmten Betrag als genossenschaftliche Zinsrückvergütung an die Mitglieder aus.
Der Ausschüttungsbetrag für jedes Mitglied errechnet sich aus den Kreditzinsen, die jedes Mitglied an uns zahlt, sowie seinen von uns erhaltenen Sparzinsen. Das bedeutet: Je intensiver Sie als Mitglied mit uns in Geschäftsbeziehung stehen, desto höher ist der Ausschüttungsbetrag, den wir leisten.
Hier eine Beispielrechnung (Stand Februar 2018):
Jährlicher Zinsertrag/Zinsaufwand | Ihre Zinsrückvergütung bei z.B. 2,92 % Rückvergü- tungssatz | |
VR-WachstumsGeld 50.000 Euro; angenommene jährliche Verzinszung von 0,25 % | 125,00 Euro | 3,65 Euro |
Restdarlehen Hausfinanzierung 80.000 Euro; angenommener jährlicher Zinssatz von 2,20 % | 1.760,00 Euro | 51,39 Euro |
Ihre jährliche Zinsrückvergütung | 55,04 Euro |
In 2018 werden 80.000 Euro genossenschaftliche Zinsrückvergütung an alle Mitglieder ausgeschüttet.
Ihre Zinsrückvergütung wird am Ende des Jahres auf Ihrem Girokonto gutgeschrieben. Nach etwa vier Wochen wird dieser Betrag dem Konto wieder belastet und auf einem Genussrechts-kapitalkonto angelegt und verzinst. Nach einem Anlagezeitraum von 15 Jahren wird der so entstandene Betrag an das Mitglied ausgezahlt.
Steuerlicher Hinweis:
Steuerlich sind die Rückvergütungsbeträge wie Zinsen aus Guthaben bzw. Zinsen für in Anspruch genommene Kredite zu behandeln.