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Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

  • Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
  • Informationen zur EU-Offenlegungsverordnung
  • Informationen zu Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
  • Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5, 6 DDG finden Sie in unserem Impressum.

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)

Der Raiffeisenbank im Fuldaer Land eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Versicherungen

Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung

Raiffeisenbank im Fuldaer Land eG
Bahnhofstraße 2
36137 Großenlüder

Tel.: 06648 9533-0
Fax: 06648 9533-150
E-Mail: service@rb-fuldaerland.de


Vertreten durch den Vorstand:

Jürgen Bien, Torsten Leinweber
 

Erlaubnisbehörde Versicherungsvermittlung: 

Industrie- und Handelskammer Fulda

Heinrichstr. 8, 36037 Fulda

https://www.ihk-fulda.de


Die Raiffeisenbank im Fuldaer Land eG ist als gebundener Versicherungsvertreter nach §34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung tätig.


Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:

DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 0180 600585-0
(0,20 Euro pro Anruf)

https://www.vermittlerregister.info

Registrierungsnummer: D-WIXE-CUUF9-40

Die Vermittlung erfolgt auf Basis der Produkte nachfolgender Versicherungspartner

Hinweis:
Die Raiffeisenbank im Fuldaer Land eG bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für erfolgreiche Vermittlungen eines Versicherungsvertrages eine Provision der nachfolgenden Versicherungspartner. Die Provision ist in der von Ihnen an die Versicherungspartner zu zahlenden Versicherungsprämie enthalten, weitere Vergütungen in Form einer Bonifikation, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgegolten.

R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
https://www.ruv.de

Anschrift Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
https://www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
https://www.pkv-ombudsmann.de

 

EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Raiffeisenbank im Fuldaer Land eG mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Informationen

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.

Offenlegungsbericht

Die Offenlegungsberichte Ihrer Raiffeisenbank im Fuldaer Land eG.

Beschwerdemanagement

Sie haben Anregungen, Fragen oder Kritik? Über unser Beschwerdeverfahren können Sie Ihr Anliegen gerne einreichen.

  • Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG)
    Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG finden Sie hier die vorvertraglichen Entgeltinformationen.
  • Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten
    Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 5 ZKG in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG finden Sie hier ein Glossar, das die Funktionsweise bestimmter Zahlungsverkehrsdienstleistungen erklärt.

Verbraucherinformation nach Artikel 106 EU-Zahlungsdiensterichtlinie

Mit diesem Merkblatt der Europäischen Kommission informieren wir Sie über Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen.